Leitbild der gbf german biofuels gmbh

Qualitätspolitik

Alle produzierten Stoffe, die wir unseren Kunden anbieten, entsprechen in ihren Qualitätsparametern den gültigen Normen, Verbandsempfehlungen und konkreten Kundenforderungen. Wir wollen diese Qualitäten nicht nur erfüllen, sondern in nationalen und internationalen Märkten mitbestimmen.

Prozessoptimierung entsprechend den Markt- und Kundenanforderungen

  • Optimierung der Prozesse und technischen Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Stand der Technik
  • Die Zufriedenheit unserer Kunden ist unser Anspruch. Deren Anforderungen und Erwartungen erfüllen wir durch hohe normgerechte und parameterspezifische Einhaltung der Qualität unserer Produkte sowie termingerechter Bereitstellung der Aufträge.
  • Die Erreichung des 0-Fehler-Ziels und Sicherstellung der geforderten Qualität erreichen wir durch Motivation, Eigenverantwortlichkeit in Bezug auf die Einhaltung der Qualitäts- und Umweltaspekte

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind unsere Erfolgsgrundlage

  • Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deren Qualifikation sind eine wichtige Grundlage für unseren Erfolg, deshalb fordern und fördern wir jeden Einzelnen entsprechend seiner Möglichkeiten.
  • Wir wissen die Flexibilität und Einsatzbereitschaft unserer Mitarbeiter zu schätzen, der Erhalt der Mitarbeiterzufrie-denheit liegt uns sehr am Herzen. Jeder Mitarbeiter soll Teil haben am Erfolg unseres Unternehmens.

Die Arbeitssicherheit hat bei uns oberste Priorität

  • Unser oberstes Ziel im Bereich Arbeitssicherheit ist es, keine Betriebsunfälle zu haben. Der Gesundheitsschutz unse-rer Mitarbeiter und die Vermeidung von Verletzungen und Erkrankungen sind uns wichtig.

Erfüllung verbindlicher Verpflichtungen

  • Die legitimen Erwartungen unserer Gesellschafter sollen durch eines der höchsten Rentabilitätsniveaus unserer Branche gesichert werden, ohne dabei die langfristigen Perspektiven aus den Augen zu verlieren.

 

Umweltpolitik

Unser Bestreben, mit effizienten und transparenten Prozessen wirtschaftlich zu arbeiten, beinhaltet den sorgfältigen und nachhaltigen Umgang mit Umwelt- und Energieressourcen. Um das Ziel einer langfristigen Optimierung zu erreichen, werden Aspekte zum Umweltschutz, unnötige Umweltbelastungen und nachhaltige zielgerichtete Verwendung von Ressourcen bereits bei der strategischen Planung und Entwicklung berücksichtigt.

Die Steigerung unserer Energieeffizienz bildet im Hinblick auf eine verbesserte Umweltleistung einen Schwerpunkt und ist übergeordnetes Energieziel. Die Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen wird bevorzugt berücksichtigt. Dabei werden beim Kauf nicht isoliert die Anschaffungskosten, sondern auch die Folgekosten durch den Energieverbrauch während der Einsatzdauer betrachtet.

Wir verpflichten uns zu…

  • ganzheitlichem, integriertem Umweltschutz in allen Unternehmensbereichen und fortlaufender Verbesserung der Umweltleistung und Energieeffizienz
  • hoher Leistungsfähigkeit im Wettbewerb bei schonendem und sparsamem Umgang mit allen Ressourcen
  • Einhaltung Gesetzeskonformität und Erfüllung aller gesetzlichen und freiwilligen bindenden Verpflichtungen von interessierten Parteien
  • Weiterbildung unserer Mitarbeiter und Aufruf zur Partizipation bei Sicherheit und Umweltschutz
  • Ergreifen von Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltbelastungen
  • Minimierung von Emissionen u.a. durch Berücksichtigung von umweltfreundlichen Technologien
  • Einbeziehung unserer Stakeholder
  • transparenter Kommunikationskultur durch offene Dialoge mit der Öffentlichkeit und Behörden
  • Die Öffentlichkeit soll alle erforderlichen Informationen in Form einer Umwelterklärung erhalten, die zum Verständnis der Umweltauswirkungen der Tätigkeit benötigt werden. Die Umwelterklärung kann per E-Mail über qm@gbfgmbh.de angefragt werden

 

Compliance

Wir halten uns an die anwendbaren (inter)nationalen Vorschriften und Gesetze, handeln nach den gesetzlichen und rechtlichen Anforderungen sowie den freiwilligen Selbstverpflichtungen und richten uns nach unseren Unternehmensstandards und –zielen, besonders bei geschäftlichen Entscheidungen und Handlungen.
Eine nachhaltige geschäftliche Zusammenarbeit zum Nutzen aller kann es nur bei einem fairen Wettbewerb und strikter Einhaltung der Rechtsordnung geben. Korruption, Absprachen unter Marktbegleitern, Untreue und Betrug verzerren den Wettbewerb, führen zu höheren Kosten, können mit erheblichen Strafzahlungen und Imageschäden verbunden sein und gefährden letztlich auch die Arbeitsplätze in unserem Unternehmen. Wir lehnen unlautere Geschäftspraktiken ab und betreiben unsere Geschäfte insbesondere frei von Korruption und Bestechung. Gesetzesverstöße werden von uns nicht toleriert und ziehen – unabhängig von den im Gesetz vorgesehenen Sanktionen – entsprechende arbeitsrechtliche Konsequenzen wegen der Pflichtverletzung nach sich. Unserer Geschäftsführung und unseren Mitarbeitern ist es strikt verboten, Amtsträgern oder Geschäftspartnern für die Bevorzugung bei einer Entscheidung, Auftragsvergabe oder Belieferung einen Vorteil anzubieten, zu versprechen, zu gewähren oder dies zu billigen; für die Bevorzugung eines Geschäftspartners bei der Belieferung oder Auftragsvergabe einen Vorteil für sich oder für einen Dritten zu fordern, sich versprechen zu lassen oder anzunehmen; Amtsträgern im Zusammenhang mit der geschäftlichen Tätigkeit des Unternehmens direkt noch indirekt einen Vorteil anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren. Geschenke, Einladungen und Vergünstigungen, die einen Bagatellwert von € 40,-- übersteigen, sind vor ihrer Gewährung von der Geschäftsführung schriftlich zu genehmigen. Die Annahme von Geschenken ist generell untersagt. Einla-dungen, Aufmerksamkeiten und Vergünstigungen, die einen Bagatellwert von € 40,-- übersteigen, dürfen nur angenommen werden, wenn durch die Annahme weder unsere Unabhängigkeit noch die Unabhängigkeit des Geschäftspartners beeinträchtigt oder in Zweifel gezogen wird. Es ist darauf zu achten, dass Geschenke, Aufmerksamkeiten und Einladungen stets dem Anlass und der Position des Geschäftspartners entsprechen müssen.